Schatten-KI: Wer sie hat, ist von Art. 4 betroffen
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Schatten-KI heißt: Jemand im Betrieb nutzt ein KI-Werkzeug, das niemand freigegeben hat. Meist ChatGPT, oft im privaten Konto, gelegentlich mit Firmendaten im Eingabefeld. Der Begriff ist an Schatten-IT angelehnt, und das Muster ist dasselbe wie damals bei Dropbox: Die Leute nehmen das Werkzeug, das ihre Arbeit erleichtert, und fragen nicht vorher.
Wie verbreitet das ist, hat der Bitkom im Oktober 2025 erhoben. Vier von zehn Unternehmen gehen zumindest davon aus, dass private KI-Werkzeuge bei ihnen zum Einsatz kommen. Beachtenswert ist die Formulierung: Sie gehen davon aus. Sie wissen es nicht.
Die übliche Antwort ist Angst, und sie greift zu kurz
Wer zu Schatten-KI recherchiert, findet vor allem Warnungen vor Datenabfluss, Sicherheitslücken und Haftung. Das ist nicht falsch, aber es führt zu einer Reaktion, die selten funktioniert: verbieten.
Ein Verbot löst das Problem nicht, es verschiebt es. Wer sein Werkzeug für nützlich hält, nutzt es weiter, nur unauffälliger. Nach der Erhebung des Bitkom liegt die häufigste Ursache ohnehin woanders: Es fehlt ein freigegebenes Angebot. Wo das Unternehmen nichts bereitstellt, besorgen sich die Leute selbst etwas.
Und ehrlicherweise: Der Kollege, der eine E-Mail von ChatGPT formulieren lässt, handelt nicht böswillig. Er arbeitet schneller. Ein Umgang mit dem Thema, der ihn zum Sicherheitsrisiko erklärt, verliert ihn als Gesprächspartner.
Der Punkt, den kaum jemand nennt
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Entscheidend ist, woran diese Verpflichtung hängt: am Einsatz von KI-Systemen. Nicht an einer Freigabe, nicht an einem Beschluss, nicht an einem Vertrag mit einem Anbieter.
Wer also Schatten-KI im Haus hat, setzt KI ein. Die Verpflichtung besteht, ob die Geschäftsführung davon weiß oder nicht. Ein Unternehmen, das sagt "wir nutzen keine KI", während die Hälfte der Belegschaft täglich ChatGPT öffnet, hat kein Compliance-Argument, sondern eine Wissenslücke.
Was Art. 4 dann konkret verlangt, ist weniger, als die meisten erwarten: Maßnahmen, keine Schulung im Wortlaut und kein Zertifikat. Der Unterschied und was daraus praktisch folgt, steht im Text zur KI-Schulungspflicht.
Das ist die Verbindung, die in den meisten Texten zum Thema fehlt. Sie stehen entweder in der Sicherheitsecke oder in der Rechtsecke, selten in beiden.
Was sinnvollerweise zuerst passiert
Eine Richtlinie zu schreiben, bevor man weiß, was im Haus läuft, führt zu Papier, das an der Praxis vorbeigeht. Die Reihenfolge, die sich bewährt hat:
- Bestandsaufnahme. Welche Werkzeuge sind im Umlauf, wer nutzt sie wofür. Nicht als Kontrolle aufziehen, sonst bekommt man keine ehrlichen Antworten.
- Die Stellen finden, an denen Daten hineingehen. Kundenunterlagen, Personaldaten, Kalkulationen. Hier liegt das eigentliche Risiko, nicht in der Nutzung selbst.
- Ein freigegebenes Angebot bereitstellen. Solange die brauchbare Alternative fehlt, bleibt jedes Verbot Theorie.
- Erst dann die Richtlinie, und zwar so kurz, dass sie jemand liest.
- Schulung, damit die Richtlinie verstanden statt nur unterschrieben wird.
Der erste Schritt ist zugleich der, den Art. 4 ohnehin verlangt. Die Kommission beschreibt für Kompetenzmaßnahmen einen risikobasierten Weg: erst verstehen, welche Systeme im Einsatz sind, dann die Maßnahmen darauf zuschneiden.
Wie die Bestandsaufnahme praktisch aussieht
Eine Umfrage per E-Mail liefert erfahrungsgemäß wenig, weil niemand gern zugibt, ein nicht freigegebenes Werkzeug zu nutzen. Besser funktioniert es, die Frage anders zu stellen: nicht "welche KI nutzen Sie", sondern "an welcher Stelle Ihrer Arbeit wäre eine Abkürzung nützlich". Die Antworten darauf zeigen dieselben Stellen, ohne dass jemand sich rechtfertigen muss.
Wichtig ist, was danach mit den Antworten passiert. Wer die Bestandsaufnahme nutzt, um jemanden zu maßregeln, bekommt beim nächsten Mal keine. Wer sie nutzt, um ein brauchbares Werkzeug bereitzustellen, bekommt beim nächsten Mal mehr.
Was das für die Schulung bedeutet
Eine Schulung, die nur allgemein über KI spricht, ändert an Schatten-KI wenig. Was hilft, ist die konkrete Frage: Was darf in ein Eingabefeld, das an einen fremden Anbieter geht, und was nicht. Diese Grenze ist für die meisten Beschäftigten neu, und sie ist in fünf Minuten erklärt, wenn man sie an einem Beispiel aus dem eigenen Haus zeigt.
Der Nebeneffekt: Wer weiß, warum bestimmte Daten nicht hineingehören, umgeht die Regel seltener. Ein Verbot ohne Begründung wird umgangen, sobald es unbequem wird.
Beide Wege unserer KI-Schulung enthalten diese Bestandsaufnahme: im Lernportal als Selbsteinschätzung mit Checkliste, in der Live-Schulung als gemeinsames Gespräch. Wie wir mit personenbezogenen Daten in KI-Projekten umgehen, steht auf DSGVO-konforme KI.
Kurz gefasst
Schatten-KI ist kein reines Sicherheitsthema. Sie ist der Beleg dafür, dass ein Unternehmen KI einsetzt, und damit der Auslöser für die Verpflichtung aus Art. 4. Wer das erkennt, spart sich den Umweg über ein Verbot, das ohnehin niemand einhält, und fängt an der Stelle an, an der es etwas bringt: bei der Frage, was tatsächlich läuft.
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