Welche KI hat den besten Datenschutz? Kriterien für Betriebe
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- Ein AVV allein reicht nicht. Bei ChatGPT Enterprise etwa sitzt der Subunternehmer OpenAI in den USA, selbst wenn der Vertrag über eine EU-Tochter läuft.
- Trainingsdaten-Opt-out ist bei vielen Standardversionen nicht automatisch aktiv. Nutzer müssen ihn oft selbst in den Einstellungen setzen.
- ISO 27001 bestätigt ein Informationssicherheits-Managementsystem. Die Norm sagt nichts darüber, ob Daten in die USA übertragen werden.
- Serverstandort EU bedeutet nicht automatisch Verarbeitung nur in der EU. Support-Zugriffe und Subunternehmer sitzen oft trotzdem außerhalb.
- Acht Kriterien lassen sich bei jedem Anbieter prüfen: Serverstandort, AVV, Trainings-Opt-out, Löschfristen, Subunternehmer-Kette, Zertifizierung, Löschkonzept, Protokollierung.
Warum ein Ranking der besten KI beim Datenschutz in die Irre führt
Listen mit einem Sieger wirken beruhigend. Sie nennen einen Namen, und die Entscheidung scheint getroffen.

Drei Gründe sprechen gegen ein solches Ranking. Erstens ändern Anbieter ihre Bedingungen häufig, oft ohne große Ankündigung. Zweitens hängt der passende Anbieter vom Anwendungsfall ab: Kundendaten in einem Chatbot sind ein anderer Fall als interne Textentwürfe. Drittens prüft ein Ranking meist nur, was der Anbieter selbst behauptet, nicht was im Vertrag tatsächlich steht.
Ein Betrieb, der ein Tool einführt, trägt die Verantwortung für die Datenverarbeitung selbst. Das gilt unabhängig davon, welcher Anbieter gerade als datenschutzfreundlich gilt. Wer wissen will, welche Schritte vor der Einführung generell anstehen, findet sie in unserem Beitrag zu den ersten Schritten bei der KI-Einführung im Mittelstand.
Die acht Kriterien, an denen sich Datenschutz objektiv prüfen lässt
Acht Punkte lassen sich bei jedem Anbieter nachprüfen. Sie ersetzen kein Rechtsgutachten. Sie zeigen aber, wo ein Anbieter offen ist und wo nicht.
| Kriterium | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Serverstandort | Wo die Verarbeitung technisch stattfindet, nicht nur wo der Vertragspartner sitzt |
| Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) | Ob er existiert, wer ihn unterschreibt und welche Version aktuell gilt |
| Trainingsdaten-Opt-out | Ob Eingaben standardmäßig zum Training genutzt werden und wie man das abschaltet |
| Aufbewahrungsfristen | Wie lange Eingaben und Ausgaben gespeichert bleiben, auch nach Kündigung |
| Subunternehmer-Kette | Welche weiteren Firmen technisch Zugriff auf Daten haben können |
| Zertifizierungen | Welche Norm geprüft wurde und was sie tatsächlich abdeckt |
| Löschkonzept | Ob und wie Daten auf Anfrage vollständig gelöscht werden können |
| Protokollierung | Ob Zugriffe und Verarbeitungen nachvollziehbar dokumentiert sind |
Eine vertiefte Übersicht zu einzelnen Anbietern und deren technischen Unterschieden bieten wir auf unserer Seite zum Vergleich von KI-Modellen.
Serverstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag: die Basis
Der Serverstandort ist der erste Prüfpunkt, aber nicht der wichtigste. Ein Server in Frankfurt sagt nichts darüber, ob Mitarbeiter des Anbieters in einem Drittland auf die Daten zugreifen können. Support-Teams sitzen häufig in den USA oder Indien, unabhängig vom Rechenzentrum.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist die zweite Basis. Ohne AVV nach Artikel 28 DSGVO darf ein Betrieb personenbezogene Daten über ein KI-Tool gar nicht verarbeiten lassen. Der AVV muss den konkreten Dienst benennen, nicht nur den Konzernnamen.
Werden Ihre Eingaben zum Training verwendet? Das müssen Sie klären
Trainingsdaten sind der Punkt, an dem Betriebe am häufigsten überrascht werden. Standardversionen vieler Chat-Tools nutzen Eingaben zur Verbesserung des Modells, sofern der Nutzer nicht widerspricht. Geschäftliche oder Enterprise-Versionen schließen das meist vertraglich aus, oft gegen Aufpreis.
Ist ChatGPT DSGVO-konform, wenn Eingaben zum Training verwendet werden? Laut der Datenschutzerklärung von OpenAI, help.openai.com, abgerufen am 17.09.2026, lässt sich die Nutzung von Eingaben für Training in den Kontoeinstellungen deaktivieren, sie ist aber in der kostenlosen Version nicht automatisch abgeschaltet. Ein Betrieb muss diese Einstellung also selbst prüfen und dokumentieren, statt sich auf eine Voreinstellung zu verlassen.
Wie ein Chatbot für die eigene Website datenschutzkonform eingebunden wird, beschreiben wir in unserem Beitrag zum Einsatz von Chatbots auf Firmenwebsites.
Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept: was Anbieter oft verschweigen
Aufbewahrungsfristen stehen selten im Marketingtext, meist erst tief in den technischen Datenschutzhinweisen. Manche Anbieter speichern Chatverläufe standardmäßig unbegrenzt, bis der Nutzer sie manuell löscht. Andere löschen automatisch nach einer festen Frist, etwa 30 Tage, geben diese Frist aber nicht in der Werbung an.
Ein Löschkonzept beantwortet eine andere Frage: Was passiert, wenn der Betrieb den Vertrag kündigt oder ein Kunde die Löschung seiner Daten verlangt? Ohne dokumentiertes Verfahren lässt sich eine Löschung im Streitfall kaum nachweisen. Betriebe sollten sich das Löschkonzept schriftlich geben lassen, nicht nur mündlich zusichern lassen.
Subunternehmer-Kette: warum ein AVV mit OpenAI nicht reicht
Ein AVV mit einem Anbieter deckt selten die gesamte Kette ab. Hinter jedem großen KI-Dienst stehen weitere Firmen: Cloud-Infrastruktur, Support-Dienstleister, teils weitere Unterauftragsverarbeiter. Jede dieser Firmen muss im AVV als Subunternehmer gelistet sein, mit eigenem Land und eigener Rolle.
Bei ChatGPT Enterprise etwa läuft die Infrastruktur laut Angaben von OpenAI teils über Microsoft Azure. Das bedeutet zwei Firmen in der Kette, nicht eine. Ein Betrieb sollte diese Kette einmal komplett anfordern und nicht nur den Hauptvertrag lesen.
Wie sich Werbeformate wie ChatGPT Ads datenschutzkonform im europäischen Wirtschaftsraum einsetzen lassen, erläutern wir gesondert im Beitrag zu ChatGPT Ads, DSGVO und dem EWR.
Zertifizierungen einordnen: was ISO 27001 wirklich bestätigt und was nicht
ISO 27001 ist die am häufigsten genannte Zertifizierung bei KI-Anbietern. Sie bestätigt ein funktionierendes Informationssicherheits-Managementsystem. Sie sagt nichts darüber, ob Daten in die USA übertragen werden oder ob ein Trainings-Opt-out existiert.
SOC 2 ist eine weitere häufige Zertifizierung, vor allem bei US-Anbietern. Sie prüft interne Kontrollen, ebenfalls unabhängig von der DSGVO. Keine dieser Zertifizierungen ersetzt den Blick in den AVV und die Subunternehmer-Liste.
Eine Checkliste für die Anbieterauswahl im eigenen Betrieb
Diese Liste lässt sich bei jedem Anbieter direkt abarbeiten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
- AVV anfordern und Datum der aktuellen Version prüfen
- Subunternehmer-Liste komplett einsehen, nicht nur den Hauptvertrag
- Trainings-Opt-out in den Kontoeinstellungen aktiv setzen und dokumentieren
- Aufbewahrungsfristen für Eingaben und Ausgaben schriftlich einholen
- Löschkonzept für den Kündigungsfall schriftlich bestätigen lassen
- Zertifizierungen nach Ausstellungsdatum und Geltungsbereich prüfen
Wer diese Punkte für mehrere Anbieter parallel prüft, sollte sie in einer festen Tabelle festhalten. So bleibt der Vergleich auch dann gültig, wenn sich einzelne Anbieterbedingungen später ändern. Für Betriebe, die Prozesse rund um Kundendaten grundsätzlich digitalisieren wollen, lohnt ein Blick in unseren Beitrag zu automatisierten Geschäftsprozessen.
Was tun, wenn kein Anbieter alle Kriterien erfüllt?
Kein großer KI-Anbieter erfüllt derzeit alle acht Kriterien vollständig und ohne Einschränkung. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Entscheidend ist, für welche Daten und welchen Anwendungsfall das Tool eingesetzt wird.
Für interne Textentwürfe ohne Personenbezug reicht oft ein geringeres Schutzniveau als für die Verarbeitung von Kundendaten im Kundenservice. Manche Betriebe trennen deshalb bewusst: unkritische Aufgaben laufen über Standardtools, sensible Daten über eine separat abgesicherte Lösung. Wie sich unkontrollierte Nutzung von KI-Tools im Betrieb vermeiden lässt, beschreiben wir im Beitrag zu Schatten-KI im Unternehmen.
Eine ausführliche Übersicht zu rechtssicherer Einführung und Betrieb von KI-Systemen bietet unsere Seite zu DSGVO-konformer KI im Betrieb.
Häufige Fragen
Kein KI-Anbieter ist pauschal DSGVO-konform, die Konformität hängt von der konkreten Vertragsversion, dem AVV und der Konfiguration ab. Entscheidend sind Serverstandort, Trainings-Opt-out und die vollständige Subunternehmer-Kette, die ein Betrieb vor dem Einsatz selbst prüfen muss.
ChatGPT kann DSGVO-konform genutzt werden, wenn ein gültiger AVV vorliegt und der Trainings-Opt-out aktiv gesetzt ist. In der kostenlosen Standardversion ist das Opt-out laut den Datenschutzhinweisen von OpenAI nicht automatisch aktiviert, ein Betrieb muss es selbst einstellen.
Vertrauenswürdig ist ein Anbieter, der AVV, Subunternehmer-Kette, Löschfristen und Trainingsdatennutzung offenlegt und schriftlich zusichert. Ein einzelner Name lässt sich dafür nicht pauschal nennen, weil sich Vertragsbedingungen häufig ändern.
KI-Nutzung ist so sicher wie die Vertragsgestaltung dahinter, nicht per se unsicher oder sicher. Ohne AVV, Löschkonzept und Prüfung der Subunternehmer bleibt ein rechtliches Risiko bestehen, unabhängig vom eingesetzten Modell.
Ein AVV allein reicht meist nicht aus, weil er oft nur den Hauptvertragspartner abdeckt, nicht dessen Subunternehmer. Betriebe sollten zusätzlich die vollständige Subunternehmer-Liste und die Trainingsdaten-Regelung prüfen.
Serverstandort EU bedeutet nur, dass die Daten technisch dort gespeichert sind, nicht dass alle Zugriffe aus der EU erfolgen. Support-Mitarbeiter oder Subunternehmer außerhalb der EU können trotzdem Zugriff haben, wenn dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist.
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